Tätigkeitbericht 2016

 

Die Rivera-Stiftung wurde zum 31.12.2007 von den Stiftern Dr. Richard und Verena Klix gegründet. Die Rivera-Stiftung hat sich zur Förderung der Volks- und Berufsbildung verpflichtet und unterstützt Bildungsprojekte in Deutschland und in Entwicklungsländern. Sie arbeitet derzeit ausschließlich als Förderstiftung. Ihr Ziel ist es, mit ihren Mitteln die Bildungschancen von Menschen aus bildungs- fernen Schichten so zu verbessern, dass sie in ihrer Gesellschaft einen positiven Beitrag zur Entwicklung ihres Landes leisten und ein ihrem Potential entsprechendes selbstbestimmtes Leben in Würde und Selbstachtung führen können.

 

Bei den Förderprojekten im Inland ist der aktuelle Schwerpunkt die Förderung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten. Neben der Verbesserung der Lebenschancen der Geförderten ist Ziel, das Potential auch der Menschen mit Migrationshintergrund im Hinblick auf die demographische Entwicklung für den Standort Deutschland besser zu nutzen. Mit dem Flüchtlingsstrom haben wir unsere Förderung auf die Unterstützung von Integrationsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung von jugendlichen Flüchtlingen ausgedehnt, sofern diese nicht oder nicht lateinisch alphabetisiert sind.

 

Ziel der Projekte in Entwicklungsländern ist, einen kleinen Betrag dafür zu leisten, das Ansehen Deutschlands in der Welt zu stärken und den geförderten Menschen eine bessere Lebensperspektive in ihren eigenen Ländern zu geben und den Migrationsdruck zu verringern.

Stiftungsvermögen - Stiftungskapital
Das Stiftungsvermögen besteht im Wesentlichen aus zwei Immobilien:

   a) 8-Familienhaus Essen, Tiegelstr. 34 (Sozialwohnungen)

       Die Immobilie ist voll vermietet. Es bestanden Mietrückstände von € 245,00.

   b) Einfamilienhaus Bochum, Weidengrund 9.
       Das Haus wird von den Stiftern genutzt. Sie zahlen eine monatliche Miete von € 2.000,00. Die

       laufenden Nebenkosten tragen die Nutzer.

Die Nettoerlöse der beiden Immobilien betrugen 2016 € 33.400,00 und erwirtschafteten gut 60% der Stiftungseinnahmen.

Per 31.12.2016 standen der Stiftung rd. € 648.000 an liquidem Vermögen zur Verfügung – bei weiteren € 10.000 handelt es sich um Mietkautionsguthaben. Die Anlage der Mittel erfolgte in Anleihen/Anleihefonds (27,6%), defensiven gemischten Fonds (47,4%), einem auf Stiftungen spezialisierten (offenen) Immobilienfonds (10,7%), strukturierten Produkten (9,9%) und Kontenguthaben (4,4%). Die Wertpapiererträge betrugen € 19.600 davon waren € 7.300 realisierte Kursgewinne.

 

Per Ende 2016 betrug das Stiftungskapital unverändert € 1.475.000,00. Daneben bestanden insgesamt € 105.600 an Kapitalrücklagen gem. § 62 (1) Nr.3 und § 62 (4) AO. Die Umschichtungslage belief sich auf € 16.700.

Förderbereich / Projekte

Das Stiftungsergebnis betrug in 2016 € 56.800. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Vorjahr von € 11.200,00 wurden im Berichtsjahr € 44.600 den nachstehenden Projekten direkt zugewendet. Zusätzlich wurden den gebundenen Ergebnisrücklagen gem. § 62 (1) Nr. 1 AO saldiert € 2.100 zugeführt. Die freie Kapitalrücklage gem. § 62 (1) Nr. 3 AO wurde mit € 18.000 und die

Umschichtungsrücklage mit € 2.900 dotiert.

Bei allen Fördermaßnahmen gehen wir grundsätzlich wie folgt vor:

  • Förderung von in sich geschlossenen Einzelprojekten, keine Spenden, mit Ausnahme der Zuwendung an die A.W.-Klein-Stiftung.
  • Auswahl der Projektpartner nach Professionalität, Erfahrungen und Referenzprojekten.
  • Prüfung von Projektbeschreibung und Budgetplan.
  • Persönliche Diskussion des Projektes mit dem Projektträger.
  • Abschluss eines Fördervertrages mit Rechten und Pflichten des Projektbeteiligten.
  • Prüfung des vereinbarten, mindestens halbjährlichen Projektberichtes und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen als Verwendungsnachweis.

 

Die Fördermaßnahmen im Einzelnen:

1. Indien – Jevaan Asha – Community-Center-Computer-Ausstattung

In Indien, im indischen Bundesstaat Maharashtra, arbeiten wir mit dem „Light of Life Trust“, einem nach indischem Recht als steuerbegünstigt und karitativ anerkannten Verein zusammen. Mit den von uns 2011 zugewendeten 20 Computerarbeitsplätzen betreibt unsere Partnerorganisation zwei Trainingsräume an unterschiedlichen Standorten.

 

Hier werden Computerkurse unterschiedlichen Zuschnitts durchgeführt, angefangen von 1-tägigen Schnupperkursen über 10-tätgige Kurse zur Vermittlung von Basiskenntnissen bis hin zu 3-Monats-kursen, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Unser Partner erhielt Anfang 2014 die Lizenz vom Bundesstaat Maharashtra, sogenannte MS-CIT-Kurse durchzuführen und bei erfolgreichem Abschluss ein entsprechendes Zertifikat zu verleihen.

 

Alle Angebote haben das Ziel, die Chancen für Schulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu verbes-sern und aus der vor allem auf dem Land noch immer herrschenden bitteren Armut herauszu-finden.

Seit 2012 fördert die Rivera-Stiftung das Projekt  mit Mitteln für ergänzende Investitionen sowie die Bezahlung der Gehälter für den Computer-Trainer und die Hilfskräfte. 2016 budgetierten wir für das Projekt € 5.000 – davon für Investitionen € 1.500.

 

Das Kuratorium genehmigte den entsprechenden Projekt-Antrag in seiner Sitzung am 16.11.2016.

 

Um die Nachhaltigkeit des Projektes zu sichern und von laufenden Zuwendungen durch unsere Stiftung unabhängiger zu machen, haben wir bei der Partnerorganisation angestoßen, von einem Teil der Teilnehmer Kursgebühren zu nehmen und/oder ein Alumni-Programm zu starten, um bei ehemaligen Absolventen, die eine Anstellung gefunden haben, Spenden einzusammeln. Light of Life hat dies positiv aufgenommen und schon erste Einnahmen in 2015 erzielt.

 

Gleichwohl wollen wir das Projekt, insbesondere bei künftigen Investitionen weiter unterstützen.

2. Bangladesch/Folgeprojekt – Förderung hochwertiger Grundschulbildung.

Im nationalen Durchschnitt sind in Bangladesch nur 53,7% der Bevölkerung alphabetisiert. 2014 hatten 2,6 Mio. Kinder keinen Zugang zu Grundschulbildung. Fast jedes zweite Kind beendet die Grundschule nicht. Das trifft vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten und die religiösen und ethnischen Minderheiten. Die Unterrichtsqualität in den öffentlichen Schulen ist schlecht – keine Kontrolle der Lernaktivitäten, inadäquate Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Die Regierung braucht Zeit, die Probleme zu beheben und setzt unverändert auf die Unterstützung von

Entwicklungsorganisationen.

 

In 2015 beantragte unser Kooperationspartner für Bangladesch, NETZ e.V., einen 75%-gen Zuschuss beim BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) zur Verbesserung der Bildungssituation von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen in Bangladesch in Höhe von € 2,7 Mio. Ein Teil der Mittel dient der Weiterförderung der 33 in den letzten Jahren auf Initiative von Netz e.V. errichteten qualitativ hochwertigen Grundschulen, wovon zwei mit unserer Unterstützung in den Jahren 2013 – 2016 gebaut und betrieben wurden.

Die Mittelvergabe des BMZ setzt die Erbringung von 25% Eigenanteil voraus.

Zur Unterstützung des Fortbestehens der mit unserer Hilfe in den vorangegangenen Jahren errich-teten hochwertigen Grundschulen, sowie einer weiteren dieser Schulen genehmigte das Kuratorium in seiner Sitzung vom 18.11.2015 zur Deckung des sogenannten Eigenanteils einen Beitrag von € 21.600 für die Jahre 2016 – 2019. Mit den Mitteln werden Gehälter der Lehrkräfte, der notwendigen Verwaltungsmitarbeiter, Kosten der Fortbildung von Lehrer(innen), Arbeitsmaterialien u.v.a.m. bezahlt.

 

In dem Förderzeitraum, spätestens aber bis zum Jahr 2021 soll die finanzielle und institutionelle Nachhaltigkeit der Schulen durch Unterstützung seitens nationaler Institutionen erreicht werden.

3. Adam Wilhelm Klein Stiftung, Köln

Die als gemeinnützig anerkannte A. Wilhelm Klein Stiftung mit Sitz an der TU Köln fördert begabte Studierende mit zweckgebundenen zinslosen Förderdarlehen. Die Förderdarlehen werden dann gewährt, wenn die Antragsteller einen höheren Abschluss anstreben oder Unterstützung bei Auslandssemestern benötigen und BAföG oder andere im Inland übliche Fördermittel nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn Zusatzqualifika-tionen erworben werden, die am Arbeitsmarkt gesucht sind. Die Förderung hat in der Regel eine

Laufzeit von einem Jahr.

 

Seit der Bologna-Reform werden zunehmend auch Studenten unterstützt, die nach Abschluss des Bachelors einen Masterstudiengang anstreben und dafür kein BAföG erhalten, obwohl die finan- ziellen Verhältnisse der Familie eine Unterstützung nicht ermöglichen.

 

In 2015 wurden 11 Studiendarlehen im Gesamtvolumen von € 36.600 vergeben. Daneben lobte die Stiftung einen Preis an Studierende der TU Köln für herausragende Forschungs- u. Praxisprojekte über € 3.000 aus.

Der Vorstand der Rivera-Stiftung ist im Vorstand der A. Wilhelm Klein Stiftung vertreten und hat Anteil an der Entscheidung über die Darlehensvergaben.

Spende 2016: € 500. Die Spende wurde in der Kuratoriumssitzung vom 16.11.2016 genehmigt

4. Förderprogramme an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Bochum (HBG)

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, das Budget für die verschiedenen Förderprogramme an der HBG zu bündeln, so dass Über- und Unterschreitungen der Einzelbudgets wechselseitig ausgeglichen werden können.

Das Kuratorium genehmigte in seiner Sitzung vom 06.04.2016 für das Schuljahr 2016/17 und die drei an der Schule laufenden Programme ein Gesamtbudget von € 16.000, von denen wir unserem

Projektpartner Chancenwerk e.V. € 15.000 zugesagt haben.

Im Einzelnen werden gefördert:

4.1. SHS²

Seit dem Schuljahr 2008/09 fördert die Rivera-Stiftung das Projekt „SHS²-Studenten helfen Schülern“ in Zusammenarbeit dem Chancenwerk e.V.,

Castrop-Rauxel an der Bochumer Heinrich-Böll-Gesamtschule (HBG). Es soll Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten fördern und ermutigen, ambi- tioniertere Bildungs- und Berufsziele zu realisieren.

Studenten der Ruhr-Universität Bochum betreuen individuell und in kleinen Gruppen Oberstufen-schüler (Sek II) u.a. in Mathematik zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung sowie - seit 2012/13 - Schüler der 9. und 10. Klassenstufe zur Vorbereitung der Zentralprüfungen für die mittlere Reife. Als Gegenleistung beteiligen sich die geförderten Schüler an 2 Stunden pro Woche an Lernförderung (früher: Hausaufgabenbetreuung) bei Unterstufenschülern. Dabei werden sie von Studenten unter-stützt und begleitet.

Das Projekt soll nicht nur reine Nachhilfe bieten, sondern Vorbilder schaffen sowie das Selbstbe-wusstsein und eine positive Persönlichkeitsentwicklung der Schüler fördern. Die Rivera-Stiftung

finanziert mit den zugesagten Mitteln die Honorare der unterrichtenden Studenten, Seminare/ Workshops für die beteiligten Studenten. Außerdem übernimmtsie mit einem Beitrag von max. 30% der Gesamtkosten die Organisations- und Verwaltungskosten, die bei der Partnerorganisation Chancenwerk e.V. entstehen.

Die Eltern der geförderten Unterstufenschüler beteiligen sich mit einem Monatsbeitrag von € 10 - € 20 finanziell an den Fördermaßnahmen. Zudem stehen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - BuT-Mittel – für diejenigen zur Verfügung, die sich den Elternbeitrag nicht leisten können. 

Im Schuljahr 2015/16 konnten wieder mehr Schüler für die Programme geworben werden. Durchschnittlich 13 Schüler(innen) nahmen am Förderunterricht für die älteren Schüler teil, bei

den jüngeren stieg die Zahl auf 54.

 

Entsprechend den gestiegenen Schülerzahlen stiegen die Gesamt-Projektkosten auf knapp € 13.000. Rd. € 6.800 flossen aus Elternbeiträgen und BuT-Mitteln. € 6.100 betrug die Förderung durch die Rivera-Stiftung. Das Budget war vom Kuratorium in seiner Sitzung am 22.04.2015 genehmigt worden.

Für das Schuljahr 2016/17 haben wir für SHS² im Rahmen des o.a. Gesamtbudgets € 5.000 vorgesehen.

4.2. Mittagsbetreuung – „Bewegte Pause“

Seit dem Schuljahr 2011/12 finanziert die Rivera-Stiftung auf Wunsch der Schulleitung der HBG zur Betreuung von Schülern der Jahrgangstufen 5/6 und 7 – 10 ein Mittagsangebot. An drei langen Schultagen organisieren Studenten in der Mittagspause Sport- und Spielangebote. Für diese Arbeit sind Sportstudenten/innen tätig, die im Rahmen ihres Studiums bereits entsprechende Qualifizierungen erfahren haben. Unterstützt werden die Studenten/innen von einem

Verantwortlichen der Schule, der auch die schulische Aufsicht über die Angebote

führt.

Das Angebot wird von den Schülern begeistert angenommen. Die Teilnehmerzahlen liegen inzwischen deutlich über 100. Lieblingssport ist Fußball. Die Organisation übernimmt der Chancenwerk e.V..

Der Finanzbedarf umfasst die Honorare der Studenten und betrug im Schuljahr 2015/16 € 3.450.

Er lag mit € 450 über dem vom Kuratorium am 22.04.2015 genehmigten Budget von € 3.000. Der Mehrbedarf konnte zu Lasten des bewilligten Alphabetisierungsprojektes BOSEI ausgeglichen werden.

Auch im Schuljahr 2016/17 wollen wir das Angebot weiter fördern.

4.3. Sprachförderung für Flüchtlingskinder/DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

Ende 2015 nahm der Druck auf die HBG zu, Flüchtlingskinder aufzunehmen und ihnen in Integra-tionskursen die Deutsche Sprache zu vermitteln. Die Stadt Bochum hatte der Schule eine Lehrkraft bewilligt, die seinerzeit 24 Kinder mit sehr unterschiedlichem Sprachniveau in Deutsch unterrichtete. Um den Unterricht effektiver zu machen und auch Kleingruppen betreuen zu können, bestand der

Wunsch für 8 – 9 Wochenstunden eine studentische Honorarkraft einzusetzen.

Koordinator für den Einsatz der Honorarkraft ist ebenfalls der Chancenwerk e.V. der eine geeignete

Studentin einsetzte. Die kalkulatorischen Projektkosten belaufen sich auf rd. € 7.500 p.a.. Im

Rest-Schuljahr 2015/16 fielen effektiv noch € 1.100 an. In den ersten 6 Monaten

des Schuljahres 2016/17 stieg der Förderbetrag auf € 3.100.

 

Das Kuratorium hatte in seiner Sitzung am 18.11.2015 für das Alphabetisierungsprojekt BOSEI in 2016 ein Budget von € 6.000 bewilligt, dem Vorstand aber freigestellt, sofern die BOSEI-Kurse nicht weitergeführt würden, die Mittel auch für andere gleichgerichtete Projekte zu verwenden. Der in 2016 zu übernehmende Förderbetrag von € 4.200 war durch die frei gewordenen BOSEI-Mittel gedeckt.

 5. Stipendium im Rahmen des Bildungsfonds der Ruhr Universität Bochum (RUB)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des „Deutschlandstipendi-ums“ begabte Studierende in Deutschland mit monatlich € 150,00, wenn sich ein privater Partner findet, der das Stipendium um die gleiche Summe aufstockt.

 

Der RUB-Bildungsfonds der Ruhr-Universität Bochum übernimmt die Koordination der Förderung für Studierende an der Ruhr-Universität. Der Fonds organisiert die Auswahl der zu fördernden Studenten über die Fakultäten und übernimmt die Auszahlung der Stipendien. Er überprüft jährlich den Studienfortschritt. Folgende Prioritäten haben wir dem Bildungsfonds aufgegeben:

Der Stipendiat/die Stipendiatin sollte überdurchschnittliche Studienerfolge nachweisen können.

Der Stipendiat/die Stipendiatin sollte auf finanzielle Hilfe angewiesen sein.

Ein(e) Stipendiat(in) mit Migrationshintergrund ist uns besonders willkommen.

Das Studienfach sollte aus dem technisch naturwissenschaftlichen Bereich und/oder aus den Bereichen der Pädagogik/Erziehungswissenschaften sein.

Seit dem Wintersemester 2015/2016 erhielt Herr Yayci, der sich durch hervorragende Studien-leistungen auszeichnete, für seinen Masterstudiengang der Biologie, das von uns geförderte Stipendium. Seit Herbst 2016 fördern wird Frau Shakila Matmir, die Mathematik, Physik und Erziehungswissenschaften mit Ziel auf das Lehramt studiert.

 

Das Zuwendungsvolumen betrug € 1.800 pro Studienjahr und wurde vom Kuratorium für das Studienjahr 2015/2016 anlässlich der Sitzung vom 07.04.2015 und für das Studienjahr 2016/17 am 06.04.2016 genehmigt.

Wir werden uns weiterhin im Rahmen dieses Programms engagieren.

6. BOSEI – Alphabetisierungskurse

Unser Projektpartner IFAK e.V. sah sich Ende 2015 personell und organisatorisch nicht in der Lage die Alphabetisierungskurse fortzusetzen.

Die vom Kuratorium am 18.11.2015 bewilligten Mittel wurden auf andere Projekte übertragen.

7. Alphabetisierung II –Kurse des Kommunalen Integrationszentrums, Bochum

Nach Beendigung der BOSEI-Kurse durch den IFAK e.V. blieb der Bedarf an Alphabetisierung von ca. 70 jugendlichen Flüchtlingen allein in Bochum ein weiter sehr drängendes Problem. Das kommuna-le Integrationszentrum der Stadt Bochum, KIBO, beauftragte die Hasenschule gGmbH, Wuppertal, mit der Durchführung entsprechender Kurse. Das Institut hat eine 30-jährige Erfahrung mit der Vermittlung von Lese- und Rechtsschreibkenntnissen an Kinder und Erwachsene. Es praktiziert eine ganz spezielle Lehrmethode unter Verwendung von Lautgebärden, die das Lesen schneller erlernbar machten soll.

April 2016 begann die halbjährliche Schulung von 41 Teilnehmer(innen) im Alter von 11 bis 15 Jah-ren in vier Kursen. Bei jedem/r von ihnen richtete sich die Schulung nach dem individuellen Lern-stand eines jeden Teilnehmers.

Wir haben im September 2016 die Schulung besucht und uns von der Qualität des Unterrichts über-zeugen können. Innerhalb eines halben Jahres werden die Kinder so fit gemacht, dass sie in der Schule an den Integrationskursen folgen können und letztlich auch vom regulären Unterricht pro-fitieren.

 

Das Kommunale Integrationszentrum Bochum bat um finanzielle Unterstützung dieser Kurse.

Das Kuratorium der Rivera-Stiftung genehmigte auf seiner Sitzung am 6. April 2016 die Förderung des Projektes für 2016 mit einem Betrag von € 6.000. Die Mittel flossen direkt an das kommunale Zentrum.

8. NaturwissenschaftlicheBildung für Grundschulkinder

Kinder sind neugierig und wollen die Welt entdecken. Am liebsten experimentieren sie selbst und erobern sich so neues Wissen. Die gemeinnützige Bildungseinrichtung Science-Lab e.V hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern dabei zu helfen, Antworten auf ihre Fragen an Natur, Technik und Umwelt zu finden und sich so Grundlagen für ein lebenslanges Lernen zu schaffen. Mit freiberuflichen Kurs- leitern/innen organisiert sie Experimentierkurse für Kinder vom Kindergartenalter bis zur 6. Klas-senstufe.

Nach diesem Modell bieten wir Bochumer Grundschulen Unterstützung bei der Vermittlung von naturwissenschaftlichen Fragestellungen im Sachunterricht an.

Unter Anleitung einer Kursleiterin unserer Panterorganisation ScienceLab formulieren die Kinder ihre "Forscherfragen" und führen dann in kleinen Gruppen die entsprechenden naturwissenschaft-lichen/technischen Experimente durch, deren Ergebnisse sie am Ende in der Klasse präsentieren. Die geförderten Schulen haben die Auswahl zwischen verschiedenen Themen wie Naturgewalten, Mechanik, Elektrizität und Magnetismus, Optik oder Akustik. Die dazu notwendigen Experimentier-stationen werden von dem/der Kursleiter(in) bereitgestellt und aufgebaut.

Nachdem in 2015 an zwei Bochumer Grundschulen Experimentierkurse erfolgreich stattgefunden hatten, bewilligte das Kuratorium auf seiner Sitzung am 18.11.2015 weitere € 5.750 Fördermittel für drei weitere Kurse in 2016. In dem Betrag waren nicht verbrauchte Mittel aus dem Vorjahr enthalten.

Im Berichtsjahr wurden an drei Bochumer Schulen Experimentierkurse in Elektrizität und Magnetis-mus durchgeführt. Die Kurse erreichten 230 Kinder. 20 Lehrkräfte nahmen an den Veranstaltungen teil. Von allen drei Schulen wurde die Projekte als wertvoll gelobt auch mit Blick auf Schulklassen, wo Kinder mit hohem Förderbedarf sind.

 

Wir wollen die Förderungen modifizierter Form fortsetzen.

9. Guatemala – Technische Ausbildung von Frauen und Jugendlichen

Das mittelamerikanische Land (15,8 Mio. Einwohner) gehört mit einem Bruttoinlandsprodukt von US $ 3.500 pro Kopf (2013) nicht zu den ärmsten Ländern der Welt. Der Wohlstand ist aber hier im weltweiten Vergleich am wenigsten gleich verteilt. 54% der Bevölkerung gelten als arm, 13% als extrem arm. 68% der Erwerbstätigen leben von Gelegenheitsjobs ohne soziale Absicherung. Im Südwesten des Landes, unserer Förderregion, liegt das monatliche Familieneinkommen bei € 275, weit unter dem Existenzminimum des Landes von € 435.

 

In dem Fördergebiet liegt die Analphabetenrate im Durchschnitt zwischen 20% und 30%, bei den Frauen noch deutlich höher.

Wir wollen helfen, die Lebensbedingungen der betroffenen Bevölkerung zu verbessern und in den

Distrikten Sololá und Quiché Bedürftigen, mehrheitlich Frauen, eine qualitativ hochwertige techni-sche und betriebliche Ausbildung zu ermöglichen.

Unser Kooperationspartner vor Ort, FUNDAP, betreibt in der Region ein Centro Técnico, denen bisher zwei mobile Ausbildungseinheiten, CEDEs, angeschlossen sind. Die CEDEs bieten 6-monatige technische Grundkurse (200 Stunden) in den Bereichen Bäckerei und Kochen, Schneiderei/ Konfek-tion und Dienstleistungen, z.B. Frisör, an. Zusätzlich werden in 60 Unterrichtseinheiten kaufmänni-sche Grundlagen vermittelt. In 6 Monaten werden 40 - 70 Teilnehmer(innen) pro Gemeinde ausgebildet. Dann zieht der CEDE an einen neuen Standort. Auf diese Weise sollen in den nächsten drei Jahren 720 Teilnehmerinnen ausgebildet werden.

Das dreijährige Projekt der Rhein-Donau-Stiftung e.V. wird vom BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit insgesamt € 346.600 (= 75% der Aufwen-dungen) gefördert. Zur Deckung des sogenannten Eigenanteils (25% der Kosten) trägt die Rivera-Stiftung  mit € 15.000, verteilt über 3 Jahre, bei. Aus den Mitteln wird die Ausstattung von 2 CEDEs erneuert und ein weiterer CEDE neu eingerichtet werden. Außerdem werden bis 2018 Personal-kosten, Begleitaktivitäten und Betriebskosten finanziert.

 

Das Kuratorium hat die Zuwendung von € 15.000 verteilt über 3 Jahre in seiner Sitzung am 18.11.2015 genehmigt.

 

Der Vorstand hat das Projekt im Februar 2017 in Guatemala besucht und einen sehr positiven Eindruck von dem Projektpartner FUNDAP und den Projekten selbst gewonnen.